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Nr. 3
2025
Mit Beiträgen und Interviews informiert das KliK-Journal ergänzend zum Jahresbericht über Wissenswertes aus den nationalen und internationalen Tätigkeitsfeldern der Stiftung KliK.
Was lange währt, wird nicht einfach gut
Am 2. April 2025 hat der Schweizerische Bundesrat die CO₂-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit ist nun mit fünf Jahren Verspätung bekannt, wie hoch die von der Stiftung KliK bis 2030 zu leistende Kompensationspflicht ausfällt. In den Jahren 2025 bis 2030 muss die Stiftung Reduktionsleistungen in der Schweiz erbringen, die mindestens 12 Prozent der CO₂-Emissionen des Verkehrssektors entsprechen; zu rechnen ist mit knapp 10 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent (CO₂e). Darüber hinaus sind nochmals Reduktionsleistungen von schätzungsweise gut 20 Millionen Tonnen CO₂e zu erbringen, was auch über Klimaschutzaktivitäten im Ausland geschehen kann, die im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Übereinkommens zertifiziert werden.
Der Stiftung KliK wurde somit das Ausmass ihrer Verpflichtung zu einem Zeitpunkt mitgeteilt, zu dem die zur Pflichterfüllung nötigen Aktivitäten ihr schon bekannt, vertraglich abgesichert und umsetzungsbereit sein mussten, sofern realistisch sein soll, dass die Pflicht erfüllbar ist. Das ist unseriös. Nur dank der weit vorausschauenden Arbeit der Stiftung KliK liegt die Erfüllung der Kompensationspflicht bis 2030 heute dennoch im Bereich des Möglichen – ohne aber im Geringsten garantiert zu sein.
Für die Funktionsfähigkeit des Kompensationsinstruments bedarf es eines langfristigen, stabilen rechtlichen Rahmens von mindestens zehn Jahren. Leider hat dieses Argument in der Klimapolitik ein weiteres Mal keine Überzeugungskraft entwickelt, und so endet der Horizont des CO₂-Gesetzes erneut in viel zu naher Zukunft. Zwar hat sich das Volk in der Schweiz das Nettonullziel bis 2050 verordnet, doch ein Plan, wie es erreicht werden soll, existiert nicht.
Die Stiftung KliK setzt weiterhin alles daran, den ihr erteilten gesetzlichen Auftrag bestmöglich zu erfüllen. Aus der Tatsache, dass ihr dies bisher ohne Fehl und Tadel gelungen ist, zu schliessen, das werde ohne Weiteres auch in Zukunft der Fall sein, ist kurzsichtig. Man kann nicht innerhalb eines Jahrzehnts die Latte auf die fünffache Höhe legen, ohne die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie auch übersprungen werden kann.
Unerlässlich für unseren Erfolg sind daneben tragfähige kommerzielle Verbindungen mit privaten Investoren und funktionierende Prozesse bei den involvierten staatlichen Stellen, wie diese dritte Ausgabe unseres Journals demonstriert. Lassen Sie sich den beklagten Missständen zum Trotz aufs Neue von uns in die anregende Welt des Klimaschutzes mitnehmen!
Freuen Sie sich auf viele spannende Einblicke in unserem KliK-Journal Nr. 3.
Geschäftsführer Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK
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Der Schwerpunkt der diesjährigen Ausgabe liegt auf Südamerika. Die Länder Chile, Peru und Uruguay haben bilaterale Klimaabkommen mit der Schweiz unterzeichnet, um von Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens zu profitieren. Die Strategien und Schwerpunkte ihrer jeweiligen Klimaschutzpolitik sind von nationalen Kontexten geprägt. Diese bestimmen massgeblich die länderspezifische Ausrichtung des Portfolios der Stiftung KliK. Ein Blick auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen macht deutlich, warum die Umsetzung des A6.2-Mechanismus so vielfältig ist.
Ausgewählte internationale Aktivitäten in Entwicklung
Klimaschutzaktivitäten im Rahmen des Pariser Übereinkommens müssen die Massnahmen der Partnerländer ergänzen und sollen dazu dienen, deren Ambitionen im Kampf gegen den Klimawandel zu steigern. Um dies zu erreichen, müssen die Aktivitäten sorgfältig ausgewählt und gemeinsam mit den Partnerländern entsprechend den lokalen Bedürfnissen konzipiert und umgesetzt werden.
Hier geht es zum Portfolio:
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Mit dem Förderprogramm Klimafreundliche Kälte unterstützt die Stiftung KliK seit 2016 Unternehmen, die Kälteanlagen vorzeitig ersetzen oder auf ein klimafreundlicheres Kühlmittel umsteigen. Das Programm ist seit Beginn eine beachtliche Erfolgsgeschichte: Rund 2’000 Kälteanlagen wurden dank Fördergeldern bis heute (Stand April 2025) klimafreundlicher. Bis 2030 werden voraussichtlich rund 630’000 Tonnen CO₂ eingespart. Auf den folgenden Seiten zeigen Programmteilnehmer und der Verband für Kältetechnik, wie das Förderprogramm dazu beigetragen hat, nachhaltige Kälte hierzulande entscheidend voranzutreiben.
Unterstützung für den Klimaschutz in Unternehmen
Über die Hälfte des Energieverbrauchs in der Industrie fällt bei industriellen Prozessen an. Sogenannte Prozesswärme wird bislang mehrheitlich fossil produziert. Es wird Zeit, dies zu ändern! Die Stiftung KliK unterstützt Schweizer Unternehmen im Industriesektor mit verschiedenen Förderprogrammen für nachhaltige Prozesswärme bei der Dekarbonisierung. Von diesen Förderungen können zum Beispiel auch Abwasserreinigungsanlagen und Schweizer Holzverarbeiter profitieren.
Hier finden Sie die passende Unterstützung für Ihre geplanten Klimaschutzmassnahmen:
Zahlen
und
Fakten
Wie viele Mio. Tonnen CO₂ wurden seit der Gründung der Stiftung KliK in der Schweiz bereits eingespart? Mit wie vielen Ländern besteht aktuell ein bilaterales Abkommen für den Klimaschutz? Entdecken Sie ausgewählte Zahlen und Fakten zur Einstimmung auf den Jahresbericht.
Länder verfügen aktuell über ein bilaterales Klimaschutzabkommen mit der Schweiz (hier aufgezählt nach Unterzeichnungstermin). Emissionsreduktionen können der Schweiz angerechnet werden, wenn die entsprechenden Klimaschutzaktivitäten die Massnahmen des Partnerlandes ergänzen und damit dessen Ambition erhöhen.
Zwischen 2022 und 2030 vertragsgemäss erwartete Wirkung aus Klimaschutzaktivitäten in Mio. Tonnen CO₂e (Stand Ende 2024).
Mehr als 30'000 verbesserte Kochherde wurden bisher im Rahmen einer Klimaschutzmassnahme in Ghana verteilt. Weniger Rauch, weniger Emissionen und grössere Einsparungen durch geringeren Brennstoffverbrauch.
HFKW-Kältemittel
wurden dank des Förderprogramms bislang in bestehenden oder neuen Kälteanlagen vermieden. Dies entspricht einem Äquivalent von rund 542’000 Tonnen CO2, die somit nicht in die Atmosphäre entweichen.
müssen im Jahr 2025 reduziert werden (gegenüber 20 Prozent im Jahr 2023 und 23 Prozent im Jahr 2024). Mindestens 12 Prozent müssen in den Jahren 2025-2030 jeweils im Inland erfolgen.
Fast 17 Mio. Tonnen CO₂e wurden seit 2013 mit Unterstützung der Stiftung KliK in der Schweiz eingespart.
Durchschnittliche Kosten in Franken je zwischen 2022 und 2030 kompensierter Tonne CO₂e.
Die Stiftung KliK – Rückschau und Ausblick
Die Stiftung KliK erfüllt im Auftrag der Importeure fossiler Treibstoffe deren gesetzliche Pflicht in der Schweiz, in einem gewissen Umfang die CO₂-Emissionen des Verkehrssektors zu kompensieren. Laut CO₂-Gesetz war im Zeitraum 2022 bis 2024 ein Fünftel dieser Emissionen zu kompensieren. 2025 steigt der Anteil zunächst auf ein Viertel, dann bis 2030 schrittweise auf die Hälfte. Die Kompensation hat über die Finanzierung von Klimaschutzprojekten in der Schweiz und im Ausland zu erfolgen, die nachweislich eine entsprechende Menge an Treibhausgasen reduzieren.
Obwohl in den Jahren 2022 bis 2024 ein Viertel der Verpflichtung mit Projekten im Ausland erfüllt werden darf, wird die Stiftung KliK dazu ausschliesslich Bescheinigungen für in der Schweiz erzielte Emissionsreduktionen vorweisen, da praktisch noch keine internationalen Bescheinigungen ausgestellt wurden. Die nationalen Bescheinigungen resultieren aus Tausenden grösserer und kleinerer Projekte in allen Sektoren – unter anderem durch den Ersatz stark klimaschädlicher Kältemittel, über den wir in dieser Ausgabe vertieft berichtet haben.
Dank der anhaltenden Wirkung dieser Projekte wird die Stiftung KliK die für die Jahre 2025 bis 2030 in der Schweiz verlangte Reduktion von 10 Millionen Tonnen CO₂e höchstwahrscheinlich nachweisen können. Weniger sicher ist dagegen, dass die darüber hinaus verlangte Reduktion von 20 Millionen Tonnen CO₂e im Ausland bewirkt werden kann.
Von den 240 seit 2019 von der Stiftung KliK näher geprüften ausländischen Projekten befindet sich aktuell rund ein Drittel in verschiedenen Stadien der Entwicklung. Praktisch alle diese 80 Projekte werden beim Schweizer Bundesamt für Umwelt einen Antrag auf Autorisierung stellen. 24 haben dies bereits getan (Stand April 2025), die übrigen werden folgen, die meisten wohl noch in diesem Jahr. Die Regulierungsbehörde steht damit vor einer immensen Aufgabe, zumal sie von den 24 eingereichten Anträgen erst zwei bewilligt hat, den letzten im Januar 2024.
Es steht somit zu befürchten, dass das ausserordentlich langwierige Autorisierungsverfahren in Kombination mit dem unerbittlichen Näherrücken des Jahres 2030 dazu führt, dass in den Startlöchern stehende Projekte nicht umgesetzt werden können, weil ihre Finanzierung über den Verkauf der ITMOs nicht mehr ausreichend zu gewährleisten ist. Die Stiftung KliK wird deshalb Antragsteller wie bis anhin dabei unterstützen, qualitativ hochstehende Projektdokumentationen nach den regulatorischen Vorgaben einzureichen und aufkommende Fragen umgehend und ausführlich zu beantworten