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Nr. 2
2024
Mit Beiträgen und Interviews informiert das KliK-Journal ergänzend zum Jahresbericht über Wissenswertes aus den nationalen und internationalen Tätigkeitsfeldern der Stiftung KliK.
Klimaschutz: lokal, global, wirksam
Schon seit 2013 fördert die Stiftung KliK in der Schweiz den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. So trug sie innert zehn Jahren mit ihrer Finanzierung dazu bei, dass mehr als 15 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent reduziert wurden. Diese Reduktionen wurden akribisch gemessen und vom Bund einzeln bestätigt. Doch werden weitere Emissionseinsparungen in der Schweiz immer komplexer und kostspieliger. Die finanziellen Anreize zur Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen, die die Stiftung KliK bieten kann, fallen nicht mehr automatisch auf fruchtbaren Boden.
Das Potenzial zum Einsatz des Kompensationsinstruments in der Schweiz ist somit weitgehend ausgeschöpft. Gleichzeitig will das Parlament, dass die Schweiz einen gewichtigen Beitrag zum Klimaschutz ausserhalb ihrer Grenzen leistet. Das Kompensationsinstrument kommt deshalb seit 2022 zum Einsatz, um entsprechende Klimaschutzaktivitäten im Ausland zu finanzieren. Diese müssen im Rahmen von Artikel 6 (A6) des Pariser Übereinkommens erfolgen. An dieser Strategie wird immer wieder Kritik laut, die nicht nur deren Vorteile ausblendet, sondern die auch materiell nicht stichhaltig ist. Dazu nur einige wenige Punkte:
A6-Klimaschutzaktivitäten werden von der Schweiz und vom Partnerland autorisiert. Dazu sind: die Zusätzlichkeit der Aktivität in Bezug auf deren Unwirtschaftlichkeit wie auch in Bezug auf das nationale Klimaziel (NDC) des Partnerlandes darzulegen; Doppelzählungen zwischen der Schweiz und dem Partnerland auszuschliessen; die Emissionsreduktionen durch Monitoring, Reporting und Verifizierung transparent und schlüssig nachzuweisen.
Im Partnerland entstehen mit der Aktivität Investitionen, Jobs, Ausbildungen und Trainings, Technologietransfers, Verbesserungen der Qualität der Gesundheit und der Umwelt u. v. a. m.
Nach Ende der Unterstützung durch die Stiftung KliK kann sich das Partnerland die anhaltenden Emissionsreduktionen an sein NDC anrechnen. Es kommt somit seinem Absenkpfad bis 2050 mit jeder zusätzlichen A6-Aktivität ein Stück näher.
Zu guter Letzt eine Erfolgsmeldung: Im Dezember 2023 wurden die historisch ersten A6-Zertifikate überhaupt ausgestellt, und zwar an die Stiftung KliK. Sie stammen aus den Emissionsminderungen des E-Bus-Programms in Bangkok, über das wir im KliK-Journal Nr. 1 berichtet haben. Ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des Pariser Übereinkommens!
Freuen Sie sich auf viele spannende Einblicke in unserem KliK-Journal Nr. 2.
Geschäftsführer Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK
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Die Schweiz nutzt den Artikel 6 des Pariser Übereinkommens, der den Vertragsstaaten die Möglichkeit einräumt, ihre Klimaschutzziele durch internationale Kooperationen zu erreichen. Im Dezember 2023 hat die Schweiz mit Chile und Tunesien bilaterale Abkommen zur Umsetzung von Artikel 6 unterzeichnet. Damit kann die Stiftung KliK nun in 13 Partnerländern der Schweiz Klimaschutzaktivitäten finanziell unterstützen. Der Schwerpunkt des diesjährigen Journals liegt auf Ghana, das in der nationalen Umsetzung von Artikel 6 am weitesten fortgeschritten ist.
Ausgewählte internationale Aktivitäten
Klimaschutzaktivitäten im Rahmen des Pariser Übereinkommens müssen die Massnahmen der Partnerländer ergänzen und sollen dazu dienen, deren Ambitionen im Kampf gegen den Klimawandel zu steigern. Um dies zu erreichen, müssen die Aktivitäten sorgfältig ausgewählt und gemeinsam mit den Partnerländern entsprechend den lokalen Bedürfnissen konzipiert und umgesetzt werden.
Hier geht es zum Portfolio:
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Die Stiftung KliK unterstützt sowohl bewährte als auch neue, innovative Technologien für den Klimaschutz. Ein gutes Beispiel hierfür sind in der Schweiz die Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Dank einer Förderung können diese die Emissionen verschiedener Treibhausgase mit massgeschneiderten Aktivitäten optimal reduzieren.
Unterstützung für Städte und Gemeinden
Ob Heizen mit erneuerbaren Energien, klimafreundliche Mobilität oder effiziente Ressourcennutzung – die Transformation zu einer nachhaltigen kommunalen Energiepolitik unter dem Dach des Netto-Null-Ziels bis 2050 stellt Gemeinden und Städte vor immense Herausforderungen. Drei Praxisbeispiele zeigen, wie Förderprogramme der Stiftung KliK eine nachhaltige Klimapolitik auf kommunaler Ebene unterstützen.
Hier geht es zur Broschüre über Förderprogramme für Städte und Gemeinden:
Zahlen
und
Fakten
Wie viele Mio. Tonnen CO₂ wurden seit der Gründung der Stiftung KliK in der Schweiz bereits eingespart? Mit wie vielen Ländern besteht aktuell ein bilaterales Abkommen für den Klimaschutz? Entdecken Sie ausgewählte Zahlen und Fakten zur Einstimmung auf den Jahresbericht.
13 Länder verfügen aktuell über ein bilaterales Klimaschutzabkommen mit der Schweiz (hier aufgezählt nach Unterzeichnungsdatum). Mit Kenia wurde am 7. September 2023 eine Absichtserklärung zum kooperativen Klimaschutz unterzeichnet. Emissionsminderungen können der Schweiz angerechnet werden, wenn die entsprechenden Klimaschutzaktivitäten die Massnahmen des Partnerlandes ergänzen und damit dessen Ambition erhöhen.
Zwischen 2022 und 2030 erwartete vertragsgemässe Wirkung aus Klimaschutzaktivitäten in Mio. Tonnen CO₂e (Stand Ende 2023).
Mehr als 2000 E-Busse sorgen Ende 2023 in der Metropolregion Bangkok für Emissionsreduktionen. In der Schweiz sind es zu diesem Zeitpunkt 390 Elektro- und Hybridbusse.
pro Liter Benzin und Diesel werden seit dem 1. Januar 2024 von den Teilnehmern der Kompensationsgemeinschaft zur Finanzierung der Klimaschutzaktivitäten der Stiftung KliK im In- und Ausland erhoben.
der Treibstoffemissionen müssen im Jahr 2024 kompensiert werden (gegenüber 17 Prozent im Jahr 2022 und 20 Prozent im Jahr 2023). Dies darf höchstens zu einem Viertel im Ausland erfolgen.
Über 15 Mio. Tonnen CO₂e wurden seit 2013 mit Unterstützung der Stiftung KliK in der Schweiz eingespart.
Durchschnittliche Kosten in Franken je zwischen 2022 und 2030 kompensierter Tonne CO₂e.
Die Stiftung KliK – Rückschau und Ausblick
Das Schweizer CO₂-Gesetz nutzt verschiedene Instrumente, um die Emissionen von Treibhausgasen zu vermindern. Eines davon verpflichtet die Importeure fossiler Treibstoffe, 2022 bis 2024 ein Fünftel der CO₂-Emissionen des Verkehrssektors zu kompensieren. Die Importeure haben die Stiftung KliK mandatiert, für sie diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Die Kompensation erfolgt über die Finanzierung von Klimaschutzprojekten, die eine entsprechende Menge an Treibhausgasen reduzieren.
In den Jahren 2022 bis 2024 sind es hauptsächlich Klimaschutzaktivitäten in der Schweiz, die zur Erfüllung der Kompensationspflicht dienen. Dabei geht es um den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz in der Wärmeversorgung und im Verkehr sowie um diverse Massnahmen zur Reduktion von Methan, Lachgas und stark schädigenden Kühlmitteln in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Seit 2022 kann ein gewisser Teil der Kompensationspflicht auch mit Klimaschutzaktivitäten im Ausland erfüllt werden. Von den erforderlichen Reduktionen von voraussichtlich 8,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent im Zeitraum 2022 bis 2024 dürfen maximal 2,1 Millionen aus dem Ausland stammen. Der komplexe und langwierige Aufbau der Kooperationen unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens, in deren Rahmen die Klimaschutzaktivitäten stattfinden müssen, führt aber dazu, dass bis 2024 wohl nur ausländische Reduktionen von 0,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent zertifiziert werden können.
Für die Jahre 2025 bis 2030 ist mit einem starken Anstieg der Verpflichtung zur Kompensation der fossilen Treibstoffemissionen zu rechnen. Voraussichtlich muss im Jahr 2030 bereits die Hälfte der Emissionen kompensiert werden. Da das Potenzial für Reduktionsprojekte in der Schweiz unter den gegebenen Rahmenbedingungen weitgehend ausgeschöpft ist, nimmt vor allem der Bedarf an Finanzierung ausländischer Klimaschutzaktivitäten zu. Die Stiftung KliK rechnet damit, etwa 20 Millionen internationale Bescheinigungen, sogenannte ITMOs (Internationally Transferred Mitigation Outcomes), dem Bund abliefern zu müssen.