Artikel-6.2-Kooperationen Schweiz-Südamerika
Chile, Peru und Uruguay haben im Rahmen des im Pariser Übereinkommens verankerten Kooperationsmechanismus Verhandlungen mit der Schweiz geführt. Peru unterzeichnete daraufhin im Oktober 2020 ein bilaterales Klimaabkommen mit der Schweiz, Uruguay im Dezember 2022 und Chile im August 2024. Neben eigenen Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels setzen die Länder auf einen kooperativen Ansatz, um ihre Klimaziele zu erhöhen. Eine Analyse der regionalen, politischen und strategischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Artikel 6.2 des Pariser Abkommens (A6.2) soll Einblick in die Besonderheiten der jeweils eigenen Vorgehensweise geben, die bei den Aktivitäten der Stiftung KliK länderspezifisch berücksichtigt werden müssen.
Ausgangspunkt für eine Zusammenarbeit mit der Stiftung KliK ist ein bilaterales Klimaabkommen mit der Schweiz im Rahmen von A6.2. Dieses Abkommen regelt die Bedingungen zur Kooperation im Engagement gegen den Klimawandel. Die Stiftung KliK sucht daraufhin Kooperationspartner, die in engem Austausch mit den jeweiligen Partnerländern massgeschneiderte Klimaschutzaktivitäten erarbeiten. Wer gemäss A6.2 vom Technologietransfer profitieren, mehr nachhaltige Investitionen ins Land holen und so die grüne Transformation vorantreiben möchte, muss vielfältige Voraussetzungen erfüllen.
Um den jeweiligen Spezifika nachzugehen, haben wir uns mit Vertretern der dortigen Umweltministerien ausgetauscht: Zu Chile haben uns Cristina Figueroa Vargas und Camila Labarca Wyneken vom Umweltministerium des Landes wesentliche Einblicke gewährt. Für Peru haben wir Hintergrundinformationen von der Generaldirektion für Klimawandel und Wüstenbildung des dortigen Umweltministeriums erhalten. Über Uruguay haben Mariana Kasprzyk und Paola Visca von der Nationalen Direktion für Klimawandel im Umweltministerium Auskunft gegeben.
Bevor wir die spezifischen Gegebenheiten auf nationaler Ebene näher vorstellen, wollen wir zunächst die Gemeinsamkeiten in Bezug auf einen nachhaltigen, wirtschaftsorientierten Ansatz betrachten, der in allen drei Ländern von Bedeutung ist.
Alle drei Länder sind bereits stark von den Folgen des Klimawandels betroffen, dem sie aktiv begegnen wollen. Dabei ist den Verantwortlichen klar, dass Aktivitäten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen untrennbar damit verbunden sein müssen, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sicherzustellen. Politische Stabilität, Kontinuität in der Klimapolitik und ein breiter Konsens für ein kooperatives Vorgehen in Sachen Klimaschutz schaffen stabile Rahmenbedingungen, die das notwendige Engagement und langfristige Investitionen in Bereichen wie Energie, Landwirtschaft oder Industrie ermöglichen. Um die Gesellschaft und den Privatsektor zu motivieren, setzen die drei Länder auf staatliche Instrumente wie Förderungen, Subventionen, Forschungsunterstützung und den Aufbau von technischen Kapazitäten, um die Kohlenstoffmärkte strategisch nutzbar zu machen.
A6.2-Aktivitäten, die zusätzlich zu den Massnahmen zur Erreichbarkeit des nationalen Klimaziels (Nationally Determined Contribution, NDC) erfolgen müssen, müssen im nationalen Treibhausgasinventar verankert sein, damit entsprechende Anpassungen (Corresponding Adjustments) vorgenommen werden können. Die präzise Beschreibung und die Dokumentation sind sowohl für die Entwicklung als auch für die Umsetzung jeder einzelnen Aktivität unerlässlich. Anforderungen an innovative Technologien sowie Methoden und an die nationale Umweltgesetzgebung haben für eine Autorisierung höchste Priorität. Das gilt auch für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten. Alle Gesprächspartner bestätigten einhellig, dass ein regelmässiger Austausch mit den Stakeholdern und den Vertretern der offiziellen Schweiz entscheidend ist, um die Einhaltung höchster Standards zu gewährleisten. In den folgenden Kapiteln werden die einzelnen Länder detaillierter vorgestellt.